1. |
Angebote |
1.1 |
Von Ledisons unterbreitete Angebote sind unverbindlich, sofern sie keine Annahmefrist enthalten. Enthält ein Angebot ein unverbindliches Angebot und wird dies vom Käufer angenommen, hat Ledisons das Recht, das Angebot innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang der Annahme zu widerrufen. |
1.2 |
Alle Angebote basieren auf der Durchführung unter normalen Umständen und während der für Ledisons üblichen Arbeitszeiten. |
1.3 |
Jeder Auftrag eines Käufers, mit dem Ledisons zuvor keine Geschäfte getätigt hat, wird stets unter der aufschiebenden Bedingung angenommen, dass aus erhaltenen Informationen die Kreditwürdigkeit des Käufers ausreichend hervorgeht. |
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2 |
Lieferung, Lieferzeit |
2.1 |
Die Lieferung erfolgt ab Lager, sodass der Gefahrenübergang ab diesem Zeitpunkt auf den Käufer übergeht, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. |
2.2 |
Eine vereinbarte Lieferfrist ist keine verbindliche Frist, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung muss der Käufer Ledisons daher schriftlich in Verzug setzen. |
2.3 |
Die Frist, innerhalb derer die Ware geliefert werden muss, beginnt erst, wenn der Vertrag zustande gekommen ist, alle für die Durchführung erforderlichen Daten Ledisons vorliegen und der Käufer auch sonst seinen Verpflichtungen bis zu diesem Zeitpunkt nachgekommen ist. |
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3. |
Preise |
3.1 |
Wenn Ledisons mit dem Käufer einen festen Verkaufspreis vereinbart hat, ist Ledisons dennoch berechtigt, den Preis in den unten genannten Fällen zu erhöhen. |
3.2 |
Ledisons darf Preissteigerungen weiterberechnen, wenn Ledisons nachweisen kann, dass sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der Ausführung des Vertrags signifikante Preisänderungen ergeben haben, beispielsweise bei Wechselkursen, Löhnen, Rohstoffen, Halbfertigprodukten oder Verpackungsmaterial. |
3.3 |
Übersteigt die Preiserhöhung 10 %, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag aufzulösen, es sei denn, diese Preiserhöhung ist die Folge einer Änderung des Vertrags oder beruht auf einer gesetzlichen Befugnis. |
3.4 |
Die von Ledisons angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere Abgaben sowie ohne etwaige im Zusammenhang mit dem Vertrag anfallende Kosten, wie Versand- und Verwaltungskosten, es sei denn, es wird anders angegeben. |
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4. |
Eigentumsvorbehalt |
4.1 |
Solange Ledisons keine vollständige Zahlung für gelieferte Waren oder damit verbundene Dienstleistungen erhalten hat, bleiben die gelieferten Waren (ob verarbeitet oder nicht) Eigentum von Ledisons. |
4.2 |
Wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen, ist Ledisons berechtigt, die Lieferung der zu liefernden Waren oder die Durchführung vereinbarter Dienstleistungen aufzuschieben, bis der Käufer eine Sicherheitsleistung für die Zahlung erbracht hat. |
4.3 |
Kommt der Käufer mit einer Zahlung an Ledisons in Verzug, ist Ledisons berechtigt, gelieferte Waren, auf die der Eigentumsvorbehalt gilt, beim Käufer oder Dritten, die sie für den Käufer halten, zurückzuholen. |
4.4 |
Alle Verfügungsakte in Bezug auf Waren, auf die der Eigentumsvorbehalt gilt, sind dem Käufer untersagt, solange er seine Zahlungspflicht nicht vollständig erfüllt hat. |
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5. |
Zahlung |
5.1 |
Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in der von Ledisons angegebenen Weise und in der in der Rechnung ausgewiesenen Währung zu leisten. Einwände gegen die Höhe der Rechnungen setzen die Zahlungspflicht nicht aus. Der Käufer schuldet ab dem Zeitpunkt des Verzugs auf den fälligen Betrag Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat. |
5.2 |
Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist Ledisons berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen. Wenn eine Lieferfrist vereinbart wurde, wird diese um die Dauer der Aussetzung verlängert. |
5.3 |
Alle Kosten, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, die mit der nicht oder nicht rechtzeitigen Zahlung durch den Käufer oder mit einem anderen zurechenbaren Mangel des Käufers im Zusammenhang stehen, trägt der Käufer vollständig. Für die Einziehung offener Beträge gilt eine Inkassogebühr von 15 % (ohne MwSt.) des einzuziehenden Betrags mit einem Minimum von 150 €. |